Impftermin per Post

Von der Stadt Wien oder anderen Stellen versendete Schreiben, mit denen dem Adressaten mitgeteilt wird, dass für ihn ein bestimmter Covid-19 Impftermin reserviert worden wäre, sind als unzulässige Arzneimittelwerbung (§ 6 Arzneimittelgesetz) zu qualifizieren. Solche...